Was viele nicht wissen, Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern nach § 185 StGB eine Straftat. Und diese können recht teuer werden.
Wir hatten die Tage Besuch von unserer lieben Verwandtschaft aus Mecklenburg. Irgendwie kamen wir bei einem Gespräch auf dieses Thema, weil unser Manfred, Hauptkommisar ist. Besonders teuer wird es wenn Ordnungshüter beleidigt werden.
Wurde die Beleidigung im Straßenverkehr getätigt, hat der Betroffene nicht nur mit einer Geldstrafe zu rechnen, sondern bekommt auch noch gratis 5 Punkte auf sein Konto in Flensburg geschenkt.
Verbale Ausdrücke fangen bei 250 Euro an und können bei 2500 Euro aufhören. Fängt man auch noch an mit den Fingern herum zu fuchteln, oder andere Gesten zu tätigen, ist man bis 4000 Euro Haushaltsgeld dabei.
Das hat sich dann so richtig gelohnt.
Eine Übersicht über die Geldstrafen findet man hier oder hier oder in der neuen ADACmotorwelt, Heft 11, November 2009.







